Mecklenburg-Vorpommern hat leider die Vorgaben für den Bildungsurlaub geändert. Dies macht es unseren Sprachschulen leider so gut wie unmöglich, noch eine Anerkennung zu erhalten. Wir empfehlen hier einmal mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob er einen Sprachkurs als Weiterbildungsmaßnahme trotzdem auch fördert und eine bezahlte Freistellung ermöglicht.
Das Bildungsfreistellungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Arbeitnehmer fünf bezahlte arbeitsfreie Tage pro Jahr vor, die für anerkannte politische oder berufliche Weiterbildungen genutzt werden. Ein Sprachkurs sollte täglich sechs Zeitstunden umfassen. Wenn eine Unterrichtseinheit kürzer als 60 Minuten ist, wird oft auch die Zeit für das Selbststudium angerechnet und der Kurs trotzdem anerkannt. In Mecklenburg-Vorpommern ist man einmal pro Kalenderjahr zum Bezug von Bildungsurlaub berechtigt.
Auszubildende und Angestellte des öffentlichen Dienstes dürfen Bildungsurlaub nur für politische Weiterbildungen nutzen und können sich somit nicht für einen Sprachkurs bezahlt freistellen lassen.
Voraussetzung: Arbeitnehmer, die bereits mindestens sechs Monte in einer Firma tätig sind, können Bildungsurlaub beantragen. Die Antragstellung beim
Arbeitgeber sollte gewöhnlich spätestens acht Wochen vor Kursbeginn erfolgen. In Absprache mit dem Arbeitgeber sind teilweise auch kurzfristige Anmeldungen möglich.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern:
Schritt 1: Wir informieren dich über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten. Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument des Landesamts für Gesundheit und Soziales, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt. Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.
Unsere beliebtesten Sprachkurse für Bildungsurlaub