In Nordrhein-Westfalen hat
jeder Arbeitnehmer, der sich mindestens sechs Monate in seinem derzeitigen Beschäftigungsverhältnis befindet, das Recht auf
fünf Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr.
Wo die meisten Bundesländer als Bedingung haben, dass die Sprachschule als Bildungsträger im jeweiligen Bundesland anerkannt sein muss, zählt in NRW der Vermittler des Sprachkurses als Weiterbildungsträger.
Linguland Sprachreisen ist vom Land NRW als Weiterbildungsträger anerkannt. Das heißt, dass alle unsere Sprachkurse von den Arbeitgebern im Rahmen des Bildungsurlaubs genehmigt werden müssen, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Sprachkurs muss mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassen.
- Der Kursort darf nicht weiter als 500km Luftlinie von der Landesgrenze von NRW entfernt sein.
Die Bestimmung über den Kursort schließt zum Beispiel Teile von Frankreich und Großbritannien ein, während Sprachkurse in Spanien und Italien nicht erfasst werden. Wer trotzdem für einen weiter entfernten Kursort Bildungsurlaub beantragen möchte, benötigt eine Sondergenehmigung des Arbeitgebers. Dieser kann der Weiterbildung freiwillig zustimmen, wenn er sie für sinnvoll erachtet. Schlussendlich liegt es am Arbeitgeber, ob er den Bildungsurlaub genehmigt oder nicht. Die Antragstellung beim Arbeitgeber muss in jedem Fall spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen und der Arbeitgeber muss seinerseits innerhalb von drei Wochen darauf den Antrag bearbeiten.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen:
Schritt 1: Wir informieren dich über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument der Bezirksregierung Arnsberg, das Linguland Sprachreisen als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkennt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.