Zeige alle Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub in Saarland
Das Gesetz für Bildungsfreistellung wurde im Mai 2024 geändert. Seitdem werden keine Anerkennungen anderer Bundesländer mehr akzeptiert, sondern es muss eine Anerkennung des Ministeriums für Bildung und Kultur Saarland vorliegen.
Im Saarland kannst du dein Recht auf Bildungsfreistellung als Beschäftigter, Beamter, Richter oder Auszubildender geltend machen, wenn du dich schon mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befindest. Du hast jährlich Anspruch auf 5 Tage Freistellung.
Das Saarland ist eines von wenigen Bundesländern, das auch Beamten, Richterinnen und Richtern Bildungsurlaub gewährt.
Auf Antrag kann mit Zustimmung des Arbeitgebers der Anspruch des laufenden Kalenderjahres in das Folgejahr übertragen werden. Auf diese Weise kannst du im Folgejahr 10 Tage Bildungsurlaub machen. Der Antrag zum Ansparen kann nur wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder entgegenstehender Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, abgelehnt werden.
Werden die übertragenen Tage nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, so verfallen diese. Somit kann für ein Jahr maximal 10 Tage Bildungsfreistellung angespart werden.
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Vergiss nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn, schriftlich zu informieren. Dein Arbeitgeber muss dir spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung gegeben haben, sonst gilt die Freistellung als erteilt. Er kann deinen Antrag zwar ablehnen, dies jedoch nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber im Saarland:
Schritt 1: Wir informieren dich gern über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.