Zeige alle Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Das Bundesland Schleswig-Holstein hat die Rahmenbedingungen für den Bildungsurlaub im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) festgelegt. Hiernach haben sowohl abhängig Beschäftigte und Auszubildende, als auch Beamten des Landes und der Kommunen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes jedes Jahr einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als fünf Tagen erhöht sich der Anspruch auf sechs Tage im Jahr. Der Anspruch aus zwei Jahren kann auch zusammengelegt werden, sodass du alle zwei Jahre zehn Tage Bildungsurlaub nehmen kannst. Gerade für einen Sprachkurs ist es besonders nützlich und lohnenswert, diese zehn Tage am Stück aufzuwenden!
Schleswig-Holstein ist eines von wenigen Bundesländern, das auch Beamten, Richterinnen und Richtern Bildungsurlaub gewährt. Außerdem finden die Regeln auch auf Seeleute Anwendung, wenn sich der Sitz der Reederei oder der Heimathafen des Schiffes in Schleswig-Holstein befindet.
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Für die Freistellungsdauer bekommst du weiterhin dein reguläres Gehalt. Vergiss nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn, schriftlich zu informieren. Er kann deinen Antrag zwar ablehnen, dies jedoch nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber in Schleswig-Holstein:
Schritt 1: Wir informieren dich gern über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument der vom Land mit der Prüfung von Weiterbildungsangeboten beauftragten Investitionsbank Schleswig-Holstein, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.