Zeige alle Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub in Thüringen
Erst im Sommer 2015 hat das Land Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) erlassen, das das Recht auf die Inanspruchnahme einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen einer bezahlten Arbeitsfreistellung regelt. Demnach werden abhängig Beschäftigten und Beamten fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr eingeräumt. Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Thüringen ist eines von wenigen Bundesländern, das auch Beamten, Richterinnen und Richtern Bildungsurlaub gewährt.
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Für die Freistellungsdauer bekommst du weiterhin dein reguläres Gehalt. Vergiss nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt spätestens acht Wochen vor Kursbeginn, schriftlich zu informieren. Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen danach entscheiden und im Falle einer Ablehnung schriftlich begründen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt. Der Arbeitgeber kann deinen Antrag nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen oder wenn eine bestimmte Prozentzahl an Mitarbeitern in einem Jahr bereits Bildungsfreistellung beantragt hat. In Kleinstbetrieben von bis zu fünf Mitabeitern besteht leider kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber in Thüringen:
Schritt 1: Wir informieren dich gern über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument des zuständigen Landesministeriums, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.